Der Haftungsbescheid vom 12.07.2012 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 07.03.2019 wird dahingehend geändert, dass die Haftungssumme auf 6.114,49 € herabgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt bis zum 18.06.2024 die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %, bis zum 23.07.2024 die Klägerin zu 35 % und der Beklagte zu 65 % und ab dem 24.07.2024 die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.
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