I. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH & Co. KG, ist die Vermietung eines Grundstücks (ca. 47 000 qm), das sie mit Immobilienleasingvertrag vom Dezember 1989 nebst noch zu errichtendem Gebäude für die Dauer von 10 Jahren ab 1. Mai 1991 an die R-GmbH vermietete. Die Klägerin beauftragte mit gleichzeitigem Bauleistungs- und Finanzierungsbetreuungsvertrag die R-GmbH mit der Errichtung eines Produktions- und Bürogebäudes (Gesamtinvestitionen ca. 23 Mio. DM). Mit Vertrag vom 2. Mai 1991 erwarb die Klägerin das Grundstück von der R-GmbH und räumte dieser hinsichtlich des Grundstücks ein Ankaufsrecht ein, wonach die R-GmbH von der Klägerin den Abschluss eines Kaufvertrags jederzeit, spätestens nach Ablauf von 10 Jahren ab Beginn der Mietzeit verlangen konnte.
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