BFH - Urteil vom 13.12.2006
VIII R 51/04
Normen:
GewStG § 8 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 2007, 1038
BB 2007, 426
BFH/NV 2007, 599
BFHE 215, 276
BStBl II 2008, 137
DB 2007, 556
DStRE 2007, 633
ZIP 2007, 574
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 17.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 5816/01

Refinanzierungskredite des Leasinggebers als Dauerschulden

BFH, Urteil vom 13.12.2006 - Aktenzeichen VIII R 51/04

DRsp Nr. 2007/2843

Refinanzierungskredite des Leasinggebers als Dauerschulden

»Ist ein Refinanzierungskredit des Leasinggebers beim Immobilienleasing nach 10 Jahren zu tilgen, so spricht diese lange Dauer für das Vorliegen von Dauerschulden.«

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH & Co. KG, ist die Vermietung eines Grundstücks (ca. 47 000 qm), das sie mit Immobilienleasingvertrag vom Dezember 1989 nebst noch zu errichtendem Gebäude für die Dauer von 10 Jahren ab 1. Mai 1991 an die R-GmbH vermietete. Die Klägerin beauftragte mit gleichzeitigem Bauleistungs- und Finanzierungsbetreuungsvertrag die R-GmbH mit der Errichtung eines Produktions- und Bürogebäudes (Gesamtinvestitionen ca. 23 Mio. DM). Mit Vertrag vom 2. Mai 1991 erwarb die Klägerin das Grundstück von der R-GmbH und räumte dieser hinsichtlich des Grundstücks ein Ankaufsrecht ein, wonach die R-GmbH von der Klägerin den Abschluss eines Kaufvertrags jederzeit, spätestens nach Ablauf von 10 Jahren ab Beginn der Mietzeit verlangen konnte.