Streitig ist, ob die Klägerin eine nicht unternehmerisch tätige Holdinggesellschaft ist und deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die ihrer Tochtergesellschaft für Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile ihrer Tochter in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gemäß § 14 Abs. 3 UStG schuldet.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|