BFH vom 23.09.1992
V R 132/89

Reisebetreuung bei Auslandsreisen (§ 3 a UStG)

BFH, vom 23.09.1992 - Aktenzeichen V R 132/89

DRsp Nr. 1997/8818

Reisebetreuung bei Auslandsreisen (§ 3 a UStG)

»Reisebetreuungsleistungen von angestellten Reiseleitern werden am Unternehmersitz des Reiseveranstalters ausgeführt. «

Für die Praxis:

Der Tätigkeitsort im Ausland würde als Leistungsort anzuerkennen sein, wenn die angestellten Reiseleiter bei Besichtigungsreisen in das Ausland unterrichtende, unterhaltende und ähnliche Leistungen erbracht hätten. Diese Voraussetzungen lagen nach Ansicht des BFH im Urteilsfall nicht vor.