1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin gegenüber ihren Eltern eine steuerpflichtige Leistung erbracht hat.
Die Klägerin ließ auf einer im Eigentum ihrer Eltern stehenden Scheune eine Fotovoltaikanlage errichten. Die Scheune wurde von den Eltern zum Abstellen landwirtschaftlicher Geräte genutzt. Die Landwirtschaft wurde aber nicht mehr betrieben, die landwirtschaftlichen Flächen sind verpachtet.
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