Auf die Revision des Angeklagten E. wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 18. Juni 2019 aufgehoben,
a)soweit dieser Angeklagte wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwölf Fällen und Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung in vier Fällen verurteilt worden ist,
b)im Ausspruch über die den Angeklagten E. betreffende Gesamtstrafe.
2.Auf die Revision des Angeklagten B. wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es diesen Angeklagten betrifft, im Ausspruch über die Einziehung dahin geändert, dass
a) b) 3. 4. 5.
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