Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin ist durch Verschmelzung Rechtnachfolgerin der M-Genossenschaft. M gehörten eine Vielzahl von Genossenschaftsmitglieder an. M war in den Streitjahren als Großhändler für Obst, Gemüse und Kartoffeln tätig, indem sie die von ihren Mitgliedern produzierten und an sie gelieferten Produkte weiter vermarktete.
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