FG Düsseldorf - Urteil vom 25.11.2016
1 K 2068/13 U
Normen:
EGV Art. 11 Abs. 1b; EGV Art. 15 Abs. 4a; EGV Art. 16 Abs. 1; UStG § 10 Abs. 5 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 2017, 598

Richtige Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der operationellen Programme ausgeführten Lieferungen an die betreffenden Erzeuger

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2016 - Aktenzeichen 1 K 2068/13 U

DRsp Nr. 2017/2152

Richtige Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der operationellen Programme ausgeführten Lieferungen an die betreffenden Erzeuger

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EGV Art. 11 Abs. 1b; EGV Art. 15 Abs. 4a; EGV Art. 16 Abs. 1; UStG § 10 Abs. 5 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist durch Verschmelzung Rechtnachfolgerin der M-Genossenschaft. M gehörten eine Vielzahl von Genossenschaftsmitglieder an. M war in den Streitjahren als Großhändler für Obst, Gemüse und Kartoffeln tätig, indem sie die von ihren Mitgliedern produzierten und an sie gelieferten Produkte weiter vermarktete.