Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob der Abtretungsempfänger eines Vorsteuererstattungsanspruchs bei Berichtigung der Vorsteuer in einem folgenden Jahr den berichtigten Betrag zurückzahlen muss.
Der Kläger war Gastwirt und wurde als Regelversteuerer umsatzsteuerlich beim FA ... geführt. Er betrieb bis Ende 1992 das Hotel "..." in ..., verkaufte dieses Hotel nebst dazugehörenden Grundstücken und Inventar mit notariellem Kaufvertrag vom 27. 10. 1992 (Notar ...) an die "..." (H GbR). Der Übergang von Gefahr, Besitz, Nutzen und Lasten wurde nach Zahlung der ersten Kaufpreisrate auf den 2. Januar 1993 vereinbart (§ 4 des Kaufvertrages).
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