I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb seit 1982 eine Hotelanlage. Mit Vertrag vom 3. Dezember 1987 verkaufte sie die Anlage zum Preis von 6 400 000 DM zuzüglich 896 000 DM Umsatzsteuer an die Erwerberin C, die sie ab 1. August 1988 an die Klägerin zum monatlichen Pachtzins in Höhe von 39 842 DM zuzüglich Umsatzsteuer verpachtete.
Mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichts vom 18. Mai 1994 wurde über das Vermögen der C das Konkursverfahren eröffnet. Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung war ein Teilbetrag des vereinbarten Kaufpreises in Höhe von 2 456 126 DM noch nicht bezahlt. Das Eigentum an dem Grundstück hatte die Klägerin noch nicht auf die Erwerberin übertragen; die monatlichen Pacht-Zahlungen hatte sie bis zu diesem Zeitpunkt geleistet.
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