FG Sachsen - Urteil vom 21.06.2006
6 K 1593/02
Normen:
UStG (1993) § 16 Abs. 1 ; UStG (1993) § 20 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1247

Rückwirkende Rückkehr von der Istversteuerung zur Sollversteuerung

FG Sachsen, Urteil vom 21.06.2006 - Aktenzeichen 6 K 1593/02

DRsp Nr. 2008/11664

Rückwirkende Rückkehr von der Istversteuerung zur Sollversteuerung

Die Rückkehr von der Istversteuerung zur Sollversteuerung ist jederzeit ohne Genehmigung auch rückwirkend möglich. Das Wahlrecht kann durch Abgabe einer entsprechenden Umsatzsteuerjahreserklärung ausgeübt werden, auch wenn in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen die Steuer noch nach vereinnahmten Entgelten berechnet worden ist.

Normenkette:

UStG (1993) § 16 Abs. 1 ; UStG (1993) § 20 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger mit seinem Einzelunternehmen für das Streitjahr 1996 der Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten oder der Umsatzbesteuerung nach vereinbarten Entgelten unterliegt.