OLG Thüringen - Urteil vom 07.11.2000
8 U 161/00
Normen:
BGB §§ 133 157 242 ;
Fundstellen:
OLGReport-Jena 2002, 330
Vorinstanzen:
LG Mühlhausen, vom 20.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 772/99

Rückzahlungsanspruch bei irrtümlicher Annahme von Mehrwertsteuerpflicht

OLG Thüringen, Urteil vom 07.11.2000 - Aktenzeichen 8 U 161/00

DRsp Nr. 2003/6965

Rückzahlungsanspruch bei irrtümlicher Annahme von Mehrwertsteuerpflicht

1. Sind beide Vertragsparteien bei Abschluss des Kaufvertrags irrtümlich davon ausgegangen, dass der Vertrag der Umsatzsteuer unterliege, kann der Käufer vom Verkäufer Rückzahlung der im Kaufvertrag ausgewiesenen Mehrwertsteuer verlangen.2. Ein solcher Anspruch ergibt sich entweder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) oder im Wege der Anwendung der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB).

Normenkette:

BGB §§ 133 157 242 ;

Tatbestand:

Der Kläger hat erstinstanzlich vom Beklagten die Rückzahlung der Mehrwertsteuer aus einem Gebrauchtwagenkauf verlangt, die er an den Beklagten zusätzlich zum Nettokaufpreis gezahlt hatte. Zur Begründung des Rückzahlungsanspruchs hat er vorgetragen, dass der Kaufvertrag nicht umsatzsteuerpflichtig gewesen sei. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Hiergegen wendet sich der Kläger mit der Berufung.