FG München, vom 29.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 1722/06
Rückzahlungsanspruch gegen einen Zessionar im Fall einer Abtretung eines auf berichtigtem Vorsteuerabzug beruhenden Umsatzsteuervergütungsanspruchs und einer Auszahlung des Vergütungsbetrags an den Zessionar; Feststellung der Betroffenheit des abgetretenen Vergütungsanspruchs von einer erforderlichen Vorsteuerberichtigung als Vorausetzung eines Rückzahlungsanspruch
BFH, Urteil vom 27.10.2009 - Aktenzeichen VII R 4/08
DRsp Nr. 2010/1338
Rückzahlungsanspruch gegen einen Zessionar im Fall einer Abtretung eines auf berichtigtem Vorsteuerabzug beruhenden Umsatzsteuervergütungsanspruchs und einer Auszahlung des Vergütungsbetrags an den Zessionar; Feststellung der Betroffenheit des abgetretenen Vergütungsanspruchs von einer erforderlichen Vorsteuerberichtigung als Vorausetzung eines Rückzahlungsanspruch
Hat der Unternehmer einen Umsatzsteuervergütungsanspruch abgetreten und das Finanzamt den Vergütungsbetrag an den Zessionar ausgezahlt, entsteht ein Rückzahlungsanspruch gegen den Zessionar, wenn und soweit der Vergütungsanspruch auf einem später gemäß § 17UStG berichtigten Vorsteuerabzug beruhte.Der Rückzahlungsanspruch setzt die Feststellung voraus, dass die Ereignisse, die gemäß § 17UStG die Vorsteuerberichtigung erfordern, diejenigen Umsätze betreffen, auf deren Besteuerung der abgetretene Vergütungsanspruch beruhte. Verbleibt nach Abzug der berichtigten Vorsteuern in dem von der Zession betroffenen Voranmeldungszeitraum noch ein negativer Umsatzsteuerbetrag, so ist die Rückforderung in Höhe dieses Restbetrags nicht gerechtfertigt (Fortentwicklung der Rechtsprechung).