FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.09.2007
6 K 2320/03
Normen:
EStG (1997) § 4 Abs. 1 S. 5 ; KStG (1999) § 30 Abs. 2 Nr. 4 ; UStG (1999) § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 241

Sacheinlage in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten; Vorsteuererstattungsanspruch als verdeckte Einlage; Zeitpunkt der Erfassung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.09.2007 - Aktenzeichen 6 K 2320/03

DRsp Nr. 2007/23640

Sacheinlage in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten; Vorsteuererstattungsanspruch als verdeckte Einlage; Zeitpunkt der Erfassung

Bringt der Gründungsgesellschafter einer GmbH im Rahmen der Gründung einen PKW als Sacheinlage unter gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer in die Gesellschaft ein, so handelt es sich bei dem Vorsteuererstattungsanspruch, der der Gesellschaft aus dem Erwerb zusteht, um eine verdeckte Einlage des Gesellschafters, die im Zeitpunkt ihrer Erfüllung durch das Finanzamt im EK 04 zu erfassen ist.

Normenkette:

EStG (1997) § 4 Abs. 1 S. 5 ; KStG (1999) § 30 Abs. 2 Nr. 4 ; UStG (1999) § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob das Recht auf Vorsteuerabzug aus einem Übertragungsvorgang gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten bei der begünstigten Kapitalgesellschaft ertragsteuerrechtlich als Einlageforderung zu behandeln und damit gliederungsrechtlich erst im Zeitpunkt der Erfüllung dieser Forderung durch den Fiskus im EK 04 zu erfassen ist.