I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihres am 1. August 2006 verstorbenen Ehemannes. Dieser war in den Streitjahren 1996 und 1997 Organträger mehrerer Organgesellschaften. Die Unternehmen des Organkreises betrieben Spielhallen, in denen sowohl Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit als auch Unterhaltungsspielgeräte aufgestellt waren.
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