FG Münster - Urteil vom 11.12.2008
5 K 2357/08 U
Normen:
UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9; UStG § 3 Abs. 12 Satz 2; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1;

Sachzuwendungen im Rahmen von Umsatz- und Rekrutierungswettbewerben

FG Münster, Urteil vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 5 K 2357/08 U

DRsp Nr. 2009/4928

Sachzuwendungen im Rahmen von Umsatz- und Rekrutierungswettbewerben

Die Zuwendung von Wettbewerbspreisen bzw. Gastgebergeschenken an selbständige Beraterinnen erfolgt im Rahmen eines Leistungsaustauschs, wenn die Preise bzw. Geschenke geleistet werden, um Gegenleistungen in Form von Umsatzvermittlungen bzw. Rekrutierungen neuer Beraterinnen zu erhalten (entgegen FG Schleswig-Holsteinisches v. 16.02.2005 - 4 K 252/02).

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 1; UStG § 3 Abs. 9; UStG § 3 Abs. 12 Satz 2; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob und zwischen welchen Personen Leistungsbeziehungen in Form von Sachzuwendungen im Rahmen von Umsatz- und Rekrutierungswettbewerben bestanden haben.