Streitig ist, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Entstehung von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer erfüllt sind.
Über das Vermögen der Firma "... GmbH & Co. KG" wurde mit Beschluss vom 4.10.1996 das Konkursverfahren eröffnet. Als Konkursverwalter wurde der Kläger bestellt. In dieser Eigenschaft verkaufte er am 4.10.1996 zwei Grundstücke der Gemeinschuldnerin. Die daraus resultierende und für das 4. Quartal 1996 vorangemeldete Umsatzsteuer belief sich auf 3.731.943 DM.
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