Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16.07.2021 -
Es besteht für die Klägerin Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die zulässige Berufung der Klägerin hat nach der einstimmigen Überzeugung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, §
Das Landgericht hat mit Urteil vom 16.07.2021 zu Recht die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat gegen die Beklagten keinen Schadensersatzanspruch in Höhe von 933.044,51 € gemäß § 280 BGB wegen Verletzung der Pflichten aus dem Steuerberatervertrag.
Ihr ist insoweit jedenfalls kein Schaden entstanden.
1.
Die Nichterstattung gezahlter Umsatzsteuer für das Jahr 2013 in Höhe von 731.799,61 € seitens des Finanzamts hat nicht zu einem entsprechenden Schaden der Klägerin geführt.
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