OLG Nürnberg - Beschluss vom 08.12.2021
3 U 3060/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 19.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 4724/20

Schadensersatzansprüche gegen einen SteuerberaterGeänderte Anforderungen für eine Inanspruchnahme der Umsatzsteuerfreiheit wegen innergemeinschaftlicher Lieferung (vorliegend verneint)Art und Umfang der Aufgaben und Pflichten eines Steuerberaters

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.12.2021 - Aktenzeichen 3 U 3060/21

DRsp Nr. 2022/8896

Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater Geänderte Anforderungen für eine Inanspruchnahme der Umsatzsteuerfreiheit wegen innergemeinschaftlicher Lieferung (vorliegend verneint) Art und Umfang der Aufgaben und Pflichten eines Steuerberaters

Den Steuerberater, der Umsatzsteuerjahreserklärungen für einen Kfz-Händler nur anhand von diesem getätigter Umsatzsteuervoranmeldungen fertigt, trifft allein deswegen keine Pflicht, auf Änderungen im Bereich der Dokumentationspflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen i.S.v. § 6a Abs. 3 UStG hinzuweisen.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19. Juli 2021, Az. 19 O 4724/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2;

[Gründe]

I.