OLG Köln - Urteil vom 03.03.1993
13 U 191/92
Normen:
BGB § 276 § 675 ; UStG § 4 Nr. 10, 12a ; UStR (1985) Nr. 80, 81;
Fundstellen:
StB 1994, 111

Schadensersatzpflicht des Steuerberaters wegen falscher umsatzsteuerrechtlicher Behandlung von Mieteinnahmen

OLG Köln, Urteil vom 03.03.1993 - Aktenzeichen 13 U 191/92

DRsp Nr. 1994/2110

Schadensersatzpflicht des Steuerberaters wegen falscher umsatzsteuerrechtlicher Behandlung von Mieteinnahmen

»1. Unterwirft der Steuerberater die Einnahmen eines Mandanten, die dieser aus der Veranstaltung sog. Flohmärkte erzielt, voll der Umsatzsteuer, obwohl diese Umsätze gem. § 4 Nr. 12 a UStG teilweise steuerfrei sind, so verletzt er die ihm obliegende Pflicht zur umfassenden und optimalen Beratung,2. Die Überlassung von Grundstücksflächen auf einem Flohmarkt, der überwiegend eine Verkaufsveranstaltung darstellt, gilt als Leistung aus einem gemischten Vertrag mit größerem Vermietungsanteil.3. Ist der Steuerberater über den Mischcharakter der Verträge, aus denen der Mandant die Einkünfte erzielt, im Zweifel, muß er sich an Hand der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren.4. Es kann davon ausgegangen werden, dass Kaufleute erhebliche Steuermehrbeträge nicht ungenutzt gelassen, sondern zum üblichen Zinssatz angelegt hätten.«

Normenkette:

BGB § 276 § 675 ; UStG § 4 Nr. 10, 12a ; UStR (1985) Nr. 80, 81;

Tatbestand: