I.
Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung des am 18. November 2002 ergangenen Bescheides über die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung für das dritte Kalendervierteljahr 2002.
In dem gleichzeitig anhängigen Steuerstrafverfahren gegen den Antragsteller sind von den Ermittlungsbehörden Geschäftsunterlagen vorübergehend beschlagnahmt worden. Der Antragsteller teilte mit Schreiben vom 17. November 2003 mit, dass er die beschlagnahmten Unterlagen am 8. Mai 2003 bei der Ermittlungsbehörde gesichtet habe. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 wurde am 30. Mai 2003 erstellt.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|