FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.05.2001
5 K 994/98
Normen:
AO (1977) § 90 Abs. 1 § 162 Abs. 1, Abs. 2 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 § 2 § 22 ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1 ;

Schätzung des Eigenverbrauchs einer Gastwirtin nach Richtsätzen; Veräußerung des Inventars einer Gastwirtschaft bzw. dessen Überführung in das Privatvermögen im Zuge der Betriebsaufgabe

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2001 - Aktenzeichen 5 K 994/98

DRsp Nr. 2004/4035

Schätzung des Eigenverbrauchs einer Gastwirtin nach Richtsätzen; Veräußerung des Inventars einer Gastwirtschaft bzw. dessen Überführung in das Privatvermögen im Zuge der Betriebsaufgabe

1. Hat eine Unternehmerin für ihre Gastwirtschaft bezogene Lebensmittel und Getränke auch für sich selbst bzw. für die kostenlose Bewirtung von Verwandten und Freunden verbraucht, ist der Eigenverbrauch zu schätzen, wenn schlüssige und nachprüfbare Aufzeichnungen i.S.d. § 22 UStG fehlen. Eine Schätzung nach Richtsätzen ist eine allgemein anerkannte Methode.2. Die Unternehmereigenschaft endet nicht, bevor der Unternehmer seine Leistungstätigkeit eingestellt hat, insbesondere die seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstände veräußert oder entnommen hat.Gegenstände eines Unternehmens, die nach Aufgabe des Betriebs zurückgehalten werden, um sie bei passender Gelegenheit zu veräußern, bleiben somit weiterhin umsatzsteuerrechtlich verhaftet, sofern für sie ein Vorsteuerabzug vorgenommen worden war.