Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger betrieb in den Streitjahren 1996 bis 1998 nebenberuflich ein Reisegewerbe. Gegenstand des Gewerbes war überwiegend der Verkauf von Lebensmitteln. In dem Zeitraum vom 23. Januar 2001 bis zum 29. Juni 2001 fand – mit Unterbrechungen – in dem Einzelunternehmen eine Betriebsprüfung für die Streitjahre statt. Im Haushalt des Klägers lebten in den Streitjahren fünf Erwachsene und zwei Kinder unter zwölf Jahren.
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