FG Sachsen-Anhalt - Gerichtsbescheid vom 28.07.2003
1 K 2304/02
Normen:
AO § 146 Abs. 1 S. 1, 2 § 162 Abs. 2 S. 1, 2 § 158 ; UStG (1996) § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 S. 2 ;

Schätzungsbefugnis des FA bei Buchführungsmängeln; Kassenfehlbeträgen und ungeklärten Bareinzahlungen; Umsatzsteuer 1995 bis 1998 und Zinsen zur USt 1998

FG Sachsen-Anhalt, Gerichtsbescheid vom 28.07.2003 - Aktenzeichen 1 K 2304/02

DRsp Nr. 2004/4414

Schätzungsbefugnis des FA bei Buchführungsmängeln; Kassenfehlbeträgen und ungeklärten Bareinzahlungen; Umsatzsteuer 1995 bis 1998 und Zinsen zur USt 1998

Werden bei einem Betrieb, der ausschließlich Bargeschäfte tätigt (hier: Fleischerei), Tagesendsummenbons der elektronischen Kassenwaagen nicht aufbewahrt, das Kassenbuch nicht täglich sowie die Aufzeichnungen nicht chronologisch erstellt und ergeben sich rechnerisch Kassenfehlbeträge, sind zudem ungeklärte Bareinzahlungen auf Bankkonten nicht plausibel erklärt worden, so ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß und das FA ohne weitere Sachverhaltsermittlungen zu einer Schätzung der Einnahmen/Umsätze befugt (hier: ungeklärte Bareinzahlungen als Anhaltspunkte für die Hinzuschätzung, Ausführungen zur Höhe der Hinzuschätzungen sowie zur schätzungsweisen Aufteilung der Umsätze in solche, die dem Regelsteuersatz unterliegen -Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle-, und solche, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen).

Normenkette:

AO § 146 Abs. 1 S. 1, 2 § 162 Abs. 2 S. 1, 2 § 158 ; UStG (1996) § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 S. 2 ;

Tatbestand: