I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) betreibt (in eigener Person und als Organträger) ein Bauunternehmen.
Im Jahre 1990 erhielt er Rechnungen einer GmbH mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 62 721 DM. Der Antragsteller behauptet, die GmbH habe an ihn Leistungen als Subunternehmer erbracht.
Aufgrund einer Außenprüfung versagte der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) den Vorsteuerabzug für die bezeichneten Rechnungen (Änderungsbescheid vom 12. Juli 1996).
Nach erfolglosem Einspruch hat der Antragsteller Klage erhoben, die beim Finanzgericht (FG) Köln unter dem Aktenzeichen 7 K 4160/98 anhängig ist.
Außerdem hat er die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Umsatzsteuerbescheids beantragt.
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