FG Hessen - Beschluss vom 05.01.2001
6 V 4543/00
Normen:
UStG § 6a Abs. 3 Satz 2 ; UStG § 6a Abs. 1 Nr. 2b ; UStG § 6a Abs. 4 ; UStDV § 17a ; UStDV § 17c ;

Scheinunternehmen; Innergemeinschaftlicher Umsatz; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer; Identifikationsnummer; Pauschalverdacht; Nachweis - Nachweis der Scheinunternehmenseigenschaft bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

FG Hessen, Beschluss vom 05.01.2001 - Aktenzeichen 6 V 4543/00

DRsp Nr. 2003/6620

Scheinunternehmen; Innergemeinschaftlicher Umsatz; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer; Identifikationsnummer; Pauschalverdacht; Nachweis - Nachweis der Scheinunternehmenseigenschaft bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

1. Aus der Aberkennung der Identifikationsnummer kann nicht bereits geschlossen werden, daß es sich bei der Firma im Zeitpunkt der Lieferung um ein nicht am Wirtschaftsleben tatsächlich teilnehmendes Unternehmen gehandelt hat. 2. Der Maßstab der Sorgfaltspflichten i.S.d. § 6a Abs. 4 UStG kann nur durch individuelle Besonderheiten der jeweiligen Geschäftsbeziehung, nicht durch einen ganze Branchen ausschließenden Pauschalverdacht gesteigert werden.

Normenkette:

UStG § 6a Abs. 3 Satz 2 ; UStG § 6a Abs. 1 Nr. 2b ; UStG § 6a Abs. 4 ; UStDV § 17a ; UStDV § 17c ;

Tatbestand: