FG Niedersachsen - Urteil vom 15.01.2004
16 K 226/03
Normen:
UStG § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; UStG § 6a Abs. 4 ; UStDV § 17a ; UStDV § 17c ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 519
EFG 2005, 826

Scheinunternehmer; missing trader; Innergemeinschaftliche Lieferung; Steuerhinterziehung - Scheinunternehmer und missing trader

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.01.2004 - Aktenzeichen 16 K 226/03

DRsp Nr. 2005/5432

Scheinunternehmer; missing trader; Innergemeinschaftliche Lieferung; Steuerhinterziehung - Scheinunternehmer und "missing trader"

1. Zu den Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a UStG. 2. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Geltungsbereich der UStDV muss der Unternehmer durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Das muss sich aus den Belegen eindeutig ergeben. 3. Der bloße Umstand, dass es sich bei einem Unternehmen lt. Auskunft des Bundesamtes für Finanzen um einen "missing trader" handelt, ergibt nicht, dass es sich um ein sog. Scheinunternehmen handelt. 4. Der Hinweis, dass Umsätze gegenüber der spanischen Steuerbehörde nicht erklärt wurden, mag zwar auf eine Steuerhinterziehung hinweisen, stellt aber weder die Unternehmereigenschaft infrage, noch wird dadurch eine Scheinunternehmerschaft begründet.

Normenkette:

UStG § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; UStG § 6a Abs. 4 ; UStDV § 17a ; UStDV § 17c ;

Tatbestand: