1. Zu den Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6aUStG.2. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Geltungsbereich der UStDV muss der Unternehmer durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Das muss sich aus den Belegen eindeutig ergeben.3. Der bloße Umstand, dass es sich bei einem Unternehmen lt. Auskunft des Bundesamtes für Finanzen um einen "missing trader" handelt, ergibt nicht, dass es sich um ein sog. Scheinunternehmen handelt.4. Der Hinweis, dass Umsätze gegenüber der spanischen Steuerbehörde nicht erklärt wurden, mag zwar auf eine Steuerhinterziehung hinweisen, stellt aber weder die Unternehmereigenschaft infrage, noch wird dadurch eine Scheinunternehmerschaft begründet.