SchlHOLG - 04.09.1989 (15 WF 159/89) - DRsp Nr. 1994/13830
SchlHOLG, vom 04.09.1989 - Aktenzeichen 15 WF 159/89
DRsp Nr. 1994/13830
Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen unverheirateten Kindes gegenüber dem wiederverheirateten Elternteil, der ein weiteres minderjähriges Kind betreut, richtet sich nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller minderjährigen Kinder; die Erwerbsobliegenheit des Elternteiles bestimmt sich nach § 1603 Abs. 1 und 2BGB. Auf überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit wegen der Kinderbetreuung (§ 1570BGB) oder Billigkeitsabschläge wegen Kinderbetreuung (§ 1581BGB) kann sich der unterhaltspflichtige Elternteil auch nicht analog berufen.