Schriftform einer Honorarvereinbarung; Vereinbarung über die Erstattung der Umsatzsteuer
BGH, Urteil vom 24.11.1988 - Aktenzeichen VII ZR 313/87
DRsp Nr. 1996/5792
Schriftform einer Honorarvereinbarung; Vereinbarung über die Erstattung der Umsatzsteuer
»a) Soweit in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für Vereinbarungen der Vertragsparteien Schriftform vorgeschrieben ist, wird diesem Erfordernis durch bloße Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht genügt.b) Die nach der bis 31. Dezember 1984 geltende Fassung des § 9HOAI notwendige Vereinbarung über die Erstattung der Umsatzsteuer war nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen worden ist (Fortführung von Senatsurteil NJW 1982, 1595 Nr. 13).«
Normenkette:
HOAI § 4, § 9 (a. F.);
Vorinstanz: OLG Nürnberg,
Vorinstanz: LG Nürnberg-Fürth,
Fundstellen
BGHR HOAI § 4 Abs. 1 Schriftform 1
BGHR HOAI § 4 Schriftform 1
BGHR HOAI § 5 Abs. 4 Besondere Leistungen 1
BGHR HOAI § 8 Abs. 2 Abschlagszahlungen 1
BGHR HOAI § 9 Umsatzsteuer 1
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