Schritte zur Umsetzung

Autor: Steuerberater Dr. Egid Baumgartner

Schritte zur Umsetzung

Mögliche Maßnahmen, bei denen Sie Ihre Mandanten unterstützen können, sind z.B.:

Bei Überschreiten der länderspezifischen Lieferschwellen, die vor dem 01.07.2021 gegolten haben (35.000-100.000 Euro): Prüfung, ob bislang erprobte Mehrwertsteuer-Compliance-Strukturen im Ausland freiwillig zugunsten des noch neuen OSS-Konzepts aufgegeben werden sollen; insbesondere im Hinblick auf mögliche Kosteneinsparungen dadurch, dass im OSS-Verfahren die laufende Deklaration in den Empfängerländern nicht mehr notwendig ist.

Die Meldung der OSS-Umsätze erfolgt beim BZSt über das BZSt-Online-Portal. Zum Login ist ein Zertifikat erforderlich, wobei bereits vorhandene Zertifikate für das BZSt-Online-Portal oder das ElsterOnline-Portal verwendet werden können. Zur Erstellung eines Zertifikats ist die Registrierung im ElsterOnline-Portal notwendig. Das Postfach im BOP-Nutzerkonto sollte regelmäßig auf neue Nachrichten der Finanzverwaltung hin überprüft werden.

Die erste OSS-Meldung (für das dritte Quartal 2021) konnte beim BZSt aus technischen Gründen leider nicht per Datei oder Schnittstelle übertragen werden, sondern musste manuell erfasst werden. Hierbei mussten getrennt nach EU-Mitgliedstaat (Bestimmungsland) die Summe der Umsätze an Privatkunden mit dem jeweils anwendbaren lokalen Mehrwertsteuersatz gemeldet werden.