Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 ; Richtlinie 77/799/EWG; Verordnung (EWG) Nr. 218/92;
Fundstellen:
BStBl II 2009, 83
DB 2008, 163
IStR 2007, 745
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftliche Lieferungen - Befreiung - Keine Pflicht der Finanzverwaltung, Beweise zu erheben - Richtlinie 77/799/EWG - Gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten und indirekten Steuern - Verordnung (EWG) Nr. 218/92 - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung; Steuerrecht
EuGH, Urteil vom 27.09.2007 - Aktenzeichen Rs C-184/05
DRsp Nr. 2007/25056
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftliche Lieferungen - Befreiung - Keine Pflicht der Finanzverwaltung, Beweise zu erheben - Richtlinie 77/799/EWG - Gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten und indirekten Steuern - Verordnung (EWG) Nr. 218/92 - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung; Steuerrecht
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