Entscheidung 2000/186/EG des Rates vom 28. Februar 2000 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von den Art. keln 6 und 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern -Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - abweichende Regelungen anzuwenden (ABl. L 59, S. 12) Art. 2 Art. 3 ; UStG § 1b Abs. 2 § 15 Abs. 1b § 27 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV Beilage 2004, 232
BStBl II 2004, 806
DB 2004, 1133
DStR 2004, 860
EWS 2004, 280
EuZW 2004, 637
IStR 2004, 375
NJW 2004, 3481
Vorinstanzen:
BFH, vom 30.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen V R 30/00
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 und 3 der Entscheidung 2000/186/EG - Pauschale Begrenzung des Rechts auf Abzug der Mehrwertsteuer auf nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke genutzte Fahrzeuge - Rückwirkende Genehmigung einer nationalen Steuermaßnahme]
EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - Aktenzeichen Rs C-17/01
DRsp Nr. 2004/8428
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 und 3 der Entscheidung 2000/186/EG - Pauschale Begrenzung des Rechts auf Abzug der Mehrwertsteuer auf nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke genutzte Fahrzeuge - Rückwirkende Genehmigung einer nationalen Steuermaßnahme]
1. Die Prüfung des Verfahrens, das zum Erlass der Entscheidung 2000/186/EG des Rates vom 28. Februar 2000 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von den Artikeln 6 und 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - abweichende Regelungen anzuwenden, geführt hat, hat keinen Mangel erkennen lassen, der die Gültigkeit dieser Entscheidung beeinträchtigen könnte. 2. Artikel 3 der Entscheidung 2000/186 ist ungültig, soweit er die rückwirkende Geltung der Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland durch den Rat der Europäischen Union ab dem 1. April 1999 vorsieht.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.