1. Mit Beschluss vom 4. Juli 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 13. September 2002, hat der Bundesfinanzhof gemäß Artikel 234 EG eine Frage nach der Auslegung von Artikel 25 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
2. Diese Frage stellt sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Harbs (nachfolgend: Kläger) und dem Finanzamt Rendsburg (Deutschland) (nachfolgend: Beklagter) über die Anwendung der gemeinsamen landwirtschaftlichen Pauschalregelung nach Artikel 25 der Sechsten Richtlinie auf die Umsätze aus der vom Kläger vorgenommenen Verpachtung eines Teils seines landwirtschaftlichen Betriebes.
Rechtlicher Rahmen
Gemeinschaftsrecht
3. Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie bestimmt:
Unbeschadet sonstiger Gemeinschaftsvorschriften befreien die Mitgliedstaaten... von der Steuer:
...
b) die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken...
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