1. Der Hoge Raad der Nederlanden hat mit Urteil vom 14. Februar 2003, beim Gerichtshof eingegangen am 17. Februar 2003, gemäß Artikel 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung von Artikel 28b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der Fassung der Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388 (ABl. L 376, S. 1) (im Folgenden: Sechste Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
2. Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen dem Staatssecretaris van Financi_n und Herrn Lipjes darüber, ob Vermittlungsleistungen, die dieser in Frankreich erbracht hat, der Mehrwertsteuer unterliegen.
Ausgangsverfahren, rechtlicher Rahmen und Vorlagefragen
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