Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) Art. 9Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 1997, 1904
DStRE 1997, 725
EWS 1997, 318
EuGH Slg. 1997, I-4383
FLF 1998, 78
HFR 1997, 778
IStR 1997, 594
RIW 1997, 790
SWI 1997, 417
UR 1998, 185
Vorinstanzen:
Gerechtshof Amsterdam (Niederlande) - Beschluß vom 07.06.1995,
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Leasinggesellschaft für Personenkraftwagen - Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des Dienstleistenden - Feste Niederlassung
EuGH, Urteil vom 17.07.1997 - Aktenzeichen Rs C-190/95
DRsp Nr. 2004/10456
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Leasinggesellschaft für Personenkraftwagen - Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des Dienstleistenden - Feste Niederlassung
[ARO Lease BV gegen Inspecteur van de Belastingdienst Grote Ondernemingen, Amsterdam]
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