EuGH - Urteil vom 29.07.2010
Rs. C-40/09
Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 geänderten Fassung (ABl. L 102, S. 18) Art. 2 Abs. 1; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 geänderten Fassung (ABl. L 102, S. 18) Art. 6 Abs. 2 Buchst. b; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 geänderten Fassung (ABl. L 102, S. 18) Art. 17 Abs. 2;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
VAT and Duties Tribunal, Manchester (Vereinigtes Königreich) - 16.1.2009,

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Begriff Dienstleistungen gegen Entgelt; Vom Unternehmer seinen Beschäftigten im Rahmen ihrer Vergütung ausgehändigte Einkaufsgutscheine; Astra Zeneca UK Ltd gegen Commissioners for Her Majestys Revenue and Customs

EuGH, Urteil vom 29.07.2010 - Aktenzeichen Rs. C-40/09

DRsp Nr. 2011/20961

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Begriff 'Dienstleistungen gegen Entgelt'; Vom Unternehmer seinen Beschäftigten im Rahmen ihrer Vergütung ausgehändigte Einkaufsgutscheine; Astra Zeneca UK Ltd gegen Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Aushändigung eines Einkaufsgutscheins durch ein Unternehmen, das diesen Gutschein zu einem Preis einschließlich Mehrwertsteuer erworben hat, an seine Bediensteten gegen deren Verzicht auf einen Teil ihrer Barvergütung eine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne dieser Bestimmung darstellt.

Tenor: