Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 geänderten Fassung (ABl. L 376, S. 1) Art. 15 Nr. 5;
Fundstellen:
DB 2011, 340
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Cour de cassation (Luxemburg), vom 18.02.2010
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Mehrwertsteuerbefreiungen von mit der Vermietung von Seeschiffen erzielt Umsätzen; Großherzogtum Luxemburg gegen Pierre Feltgen als Insolvenzverwalter der Bacino Charter Company SA
EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - Aktenzeichen Rs. C-116/10
DRsp Nr. 2011/517
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Mehrwertsteuerbefreiungen von mit der Vermietung von Seeschiffen erzielt Umsätzen; Großherzogtum Luxemburg gegen Pierre Feltgen als Insolvenzverwalter der Bacino Charter Company SA
Art. 15 Nr. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer keine Anwendung auf Dienstleistungen findet, mit denen natürlichen Personen gegen Entgelt ein Schiff mit Besatzung für Hochseevergnügungsreisen zur Verfügung gestellt wird.
Tenor:
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