EuGH - Urteil vom 16.12.2010
Rs. C-430/09
Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 96/95/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 geänderten Fassung (ABl. L 338, S. 89) Art. 8 Abs. 1; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 96/95/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 geänderten Fassung (ABl. L 338, S. 89) Art. 28a Abs. 1 Buchst. a; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 96/95/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 geänderten Fassung (ABl. L 338, S. 89) Art. 28b Teil A Abs. 1; Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 96/95/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 geänderten Fassung (ABl. L 338, S. 89) Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1;
Fundstellen:
DB 2011, 150
DStR 2011, 23
DStRE 2011, 120
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), vom 09.10.2009

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Beförderung/Lieferung; Euro Tyre Holding BV gegen Staatssecretaris van Financiën

EuGH, Urteil vom 16.12.2010 - Aktenzeichen Rs. C-430/09

DRsp Nr. 2011/512

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Beförderung/Lieferung; Euro Tyre Holding BV gegen Staatssecretaris van Financiën

Werden in Bezug auf eine Ware zwischen verschiedenen als solchen handelnden Steuerpflichtigen aufeinanderfolgend zwei Lieferungen, aber nur eine einzige innergemeinschaftliche Beförderung durchgeführt - so dass dieser Umsatz unter den Begriff der innergemeinschaftlichen Beförderung im Sinne von Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 96/95/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 geänderten Fassung in Verbindung mit den Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b, 28a Abs. 1 Buchst. a Unterabs. 1 und 28b Teil A Abs. 1 dieser Richtlinie fällt -, so hat die Bestimmung, welchem Umsatz diese Beförderung zuzurechnen ist, ob also der ersten oder der zweiten Lieferung, in Ansehung einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, um festzustellen, welche der beiden Lieferungen alle Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt.