EuGH - Urteil vom 25.10.2007
Rs C-174/06
Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b ;
Fundstellen:
IStR 2007, 863
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Steuerbefreite Umsätze - Vermietung von Grundstücken - Im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Sache; Steuerrecht

EuGH, Urteil vom 25.10.2007 - Aktenzeichen Rs C-174/06

DRsp Nr. 2007/25017

Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Steuerbefreite Umsätze - Vermietung von Grundstücken - Im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Sache; Steuerrecht

Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass ein Rechtsverhältnis wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in dessen Rahmen einer Person das Recht eingeräumt wird, eine öffentliche Sache, nämlich Bereiche des Seegebiets, in Besitz zu nehmen und für eine bestimmte Zeit gegen eine Vergütung - auch ausschließlich - zu nutzen, unter den Begriff der "Vermietung von Grundstücken" im Sinne dieses Artikels fällt.

Normenkette:

Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b ;

Entscheidungsgründe:

1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1, im Folgenden: Sechste Richtlinie).