FG Niedersachsen - Urteil vom 02.02.2023
5 K 168/19
Normen:
UStDV § 13 Abs. 1; UStDV § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 4; UStDV § 18 S. 1; UStDV § 18 S. 2;

Seeschiff; Umschlaggesellschaft; Vermietung; Zur Steuerpflicht mittelbarer Leistungen für die Seeschifffahrt

FG Niedersachsen, Urteil vom 02.02.2023 - Aktenzeichen 5 K 168/19

DRsp Nr. 2023/6313

Seeschiff; Umschlaggesellschaft; Vermietung; Zur Steuerpflicht mittelbarer Leistungen für die Seeschifffahrt

Die Vermietung von Maschinen an einen Unternehmer, der damit steuerfrei Seeschiffe löscht, ist nicht nach § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei, wenn mit den Maschinen auch andere Arbeiten ausgeführt werden können. Auf die Erfüllung der Voraussetzungen der § 8 Abs. 3 UStG, § 18, § 13 UStDV kommt es daneben nicht an.

Normenkette:

UStDV § 13 Abs. 1; UStDV § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 4; UStDV § 18 S. 1; UStDV § 18 S. 2;

[Tatbestand]

Die Klägerin als Rechtsnachfolgerin ihres während des Klageverfahrens verstorbenen Ehemanns (M) begehrt die Behandlung der Vermietung von [Spezialfahrzeugen] an eine Hafenumschlaggesellschaft als steuerfreien Umsatz für die Seeschifffahrt. Gegenstand des Verfahrens ist der während des Klageverfahrens geänderte Umsatzsteuerbescheid für 2011 vom ....

M war im Streitjahr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der zum Verfahren beigeladenen M GmbH (GmbH). Er hatte der GmbH ein Grundstück in ... und [Geräte und Maschinen] verpachtet. Zwischen M und der GmbH bestand eine umsatzsteuerliche Organschaft mit M als Organträger.