FG Niedersachsen - Beschluss vom 30.03.2001
5 V 647/98
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 Satz 1;

Selbständigkeit; Unternehmereigenschaft; Vorsteuerabzug - Merkmal der Selbständigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG

FG Niedersachsen, Beschluss vom 30.03.2001 - Aktenzeichen 5 V 647/98

DRsp Nr. 2001/8832

Selbständigkeit; Unternehmereigenschaft; Vorsteuerabzug - Merkmal der Selbständigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG

1. Das Merkmal der Selbständigkeit i.S.v. § 2 Abs. 1 UStG ist kein eigenständiges Zurechnungsmerkmal für Umsätze. Vielmehr verlangen die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Offenheit, dass soweit wie möglich auf die Gesamtumstände abgestellt wird, wie sie den Geschäftspartnern bekannt waren. 2. Das Merkmal der Selbständigkeit betrifft vielmehr die Beurteilung des zuvor zivilrechtlich vereinbarten bzw. bestimmten Leistungspartners als Unternehmer. 3. Insoweit ist das selbständige Tätigwerden Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft des Leistenden und damit für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

I.

Die Antragstellerin (Ast'in) ist selbstständig tätig und betreibt einen Handel mit Nutzfahrzeugen und Baumaschinen. Einen Teil der Fahrzeuge, mit denen sie Handel trieb, erwarb sie von der Firma M. in H.