Selbstbehalt des Elternteils gegenüber Unterhaltsansprüchen minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des kleinen Selbstbehalts
BGH, Urteil vom 23.03.1984 - Aktenzeichen IVb ZR 53/82
DRsp Nr. 1994/4512
Selbstbehalt des Elternteils gegenüber Unterhaltsansprüchen minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des kleinen Selbstbehalts
Zum notwendigen (kleinen) Selbstbehalt des Elternteils gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger unverheirateter Kinder: Der kleine Selbstbehalt wird zu Recht etwas oberhalb der Sozialhilfesätze veranschlagt.
Zu der neueren Rspr. vgl. BGH, FamRZ 1992, 539 = MDR 1992, 585 = NJW 1992, 1621, LSK-FamR/Hannemann, § 1609 LS 13 und BGH, DRsp I (167) 359 b-c = BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, = JZ 1988, = NJW 1988, , LSK-FamR/Hannemann, § LS 16 (die zuletzt genannte Entscheidung mit Ausführungen zu dem Sonderfall, daß der Unterhaltspflichtige im Ausland - Südafrika - lebt); vgl. im übrigen LSK-FamR/Hannemann, § LS 135 c und Hinweisen zu LSK-FamR/Hannemann, § LS 27, LSK-FamR/Hannemann, § LS 10, 11, 14 (Stichwort: Mangelfall).
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