Die Beteiligten streiten um die Steuerpflicht von Leistungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Die Klägerin war in den Streitjahren auf Stundenbasis gegenüber Patienten der kinder- und jugendpsychotherapeutischen Praxis ihres Ehemanns, (im Folgenden: ,H.') tätig, der als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie über eine kassenärztliche Zulassung verfügt.
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