I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) mit den Gesellschaftern A sen. und A jun., betreibt eine Schuhreparaturwerkstatt und einen Schuhwareneinzelhandel. Die Geschäftsräume des Unternehmens befinden sich auf einem Grundstück, dessen Eigentümer je zur Hälfte die Eheleute A sen. sind. Das auf dem Grundstück im Jahre 1968 errichtete Gebäude enthält neben den von der Klägerin genutzten Geschäftsräume weitere - an Dritte vermietete - Geschäftsräume und 12 Wohnungen, von denen 10 vermietet und die restlichen zwei von den Familien A sen. und A jun. bewohnt werden. Die Klägerin zahlt für die von ihr genutzten Geschäftsräume keine Miete, trägt aber von den Ausgaben für den Schuldendienst und die Unterhaltungskosten des Gebäudes einen Anteil von 11,6 v.H. .
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