I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau, die im Güterstand der Gütertrennung leben, sind Miteigentümer eines Grundstücks in Berlin (West). In einigen Räumen des auf diesem Grundstück errichteten Einfamilienhauses betrieb der Kläger ein Laboratorium. Im Jahre 1970 wurde das Haus um ein volles Obergeschoß erweitert, das ausschließlich für betriebliche Zwecke des Klägers genutzt wird, während nunmehr das Untergeschoß voll privaten Zwecken dient. Bauantrag und Baugenehmigung lauten auf den Namen des Klägers; auch alle anderen Verträge einschließlich des zur Finanzierung erforderlichen Darlehnsvertrages sind vom oder namens des Klägers abgeschlossen worden.
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