FG Hessen - Urteil vom 15.08.2017
6 K 404/16
Normen:
UStG § 18 Abs. 6 i.V.m; UStDV § 47 Abs. 2;
Fundstellen:
EFG 2018, 1136

Sondervorauszahlung bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit, die zuvor als gewinnberechtigter Gesellschafter einer Personengesellschaft als nach außen auftretende Unternehmerin ausgeübt wurde.

FG Hessen, Urteil vom 15.08.2017 - Aktenzeichen 6 K 404/16

DRsp Nr. 2018/6536

Sondervorauszahlung bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit, die zuvor als gewinnberechtigter Gesellschafter einer Personengesellschaft als nach außen auftretende Unternehmerin ausgeübt wurde.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

UStG § 18 Abs. 6 i.V.m; UStDV § 47 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Sondervorauszahlung nach § 18 Abs. 6 Satz 2 UStG i.V.m. § 47 Abs. 3 UStDV aufgrund der Aufnahme einer Rechtsanwaltstätigkeit des Klägers in nunmehriger Einzelpraxis. Der Kläger ist seit Jahren als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen. Bis zum 31.12.2014 trat er jedoch nicht selbständig als Leistungserbringer am Markt in Erscheinung, sondern war seit 2002 Gesellschafter (Partner) der als Rechtsanwaltssozietät firmierenden und statutarisch in den USA ansässigen Personengesellschaft A, die ihre Leistungen am Markt als Unternehmerin und Leistende i.S.d. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 UStG anbot und erbrachte. In diese Leistungen der A gingen auch die Leistungsbeiträge des Klägers ein, der seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt insoweit bis zum 31.12.2014 in der Niederlassung der A in Deutschland ausübte.