Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Gas- und Elektrizitätslieferungen |
Die Regelung des § 3g UStG wird durch das Empfängerortprinzip bei bestimmten sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen von Gas und Elektrizität erforderlich sind, begleitet. Durch § 3a Abs. 4 Nr. 15 UStG werden die Umsätze erfasst, die die Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung oder Verteilung über diese Netze sowie die Erbringung anderer damit unmittelbar zusammenhängender sonstiger Leistungen beinhalten. Als unmittelbar zusammenhängende sonstige Leistungen gelten insbesondere:
|
Im Bereich der Gaslieferungen: |
- |
die Gewährung des Zugangs zu Erdgasspeichern |
- |
die Zwischenspeicherung von Gas in Erdgasspeichern |
- |
das Vorhalten von Speicher- und Transportkapazitäten für Erdgas im eigenen Netz |
- |
die Verpachtung von Leistungssegmenten und das Transportmanagement in fremden Netzen |
- |
die Überwachung des Gastransports |
- |
die Bereitstellung von Arbeitsvolumen in Gasspeichersystemen |
- |
Ein- und Ausspeiseleistungen aus Gasspeichersystemen |
- |
Ausgleich von Mengen- und Druckschwankungen |
- |
Verdichterleistungen, Gastrocknung, Gasbeschaffenheitsanalysen |
- |
Überlassung und Wartung von Mess-, Druck-, Druckregel- und Datenübertragungsanlagen |
- |
Steuern von Gasflüssen in eigenen und fremden Netzen |
- |
Überwachung, Revision und Wartung fremder Netze und Pipelines |
- |
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|