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Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Gas- und Elektrizitätslieferungen

Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Gas- und Elektrizitätslieferungen

Die Regelung des §  3g UStG wird durch das Empfängerortprinzip bei bestimmten sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen von Gas und Elektrizität erforderlich sind, begleitet. Durch §  3a Abs.  4 Nr. 15 UStG werden die Umsätze erfasst, die die Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung oder Ver­teilung über diese Netze sowie die Erbringung anderer damit unmittelbar zusammenhängender sonstiger Leistungen beinhalten. Als unmittelbar zusammenhängende sonstige Leistungen gelten insbesondere:

 

Im Bereich der Gaslieferungen:

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die Gewährung des Zugangs zu Erdgasspeichern

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die Zwischenspeicherung von Gas in Erdgasspeichern

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das Vorhalten von Speicher- und Transportkapazitäten für Erdgas im eigenen Netz

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die Verpachtung von Leistungssegmenten und das Transportmanagement in fremden Netzen

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die Überwachung des Gastransports

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die Bereitstellung von Arbeitsvolumen in Gasspeichersystemen

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Ein- und Ausspeiseleistungen aus Gasspeichersystemen

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Ausgleich von Mengen- und Druckschwankungen

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Verdichterleistungen, Gastrocknung, Gasbeschaffenheitsanalysen

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Überlassung und Wartung von Mess-, Druck-, Druckregel- und Datenübertragungsanlagen

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Steuern von Gasflüssen in eigenen und fremden Netzen

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Überwachung, Revision und Wartung fremder Netze und Pipelines

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