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Sonstige
Leistungen im Zusammenhang mit |
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Die Regelung des § 3g UStG wird durch das
Empfängerortprinzip bei bestimmten sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang
mit Lieferungen von Gas und Elektrizität erforderlich sind, begleitet. Durch
§ 3a Abs. 4 Nr. 15 UStG werden die Umsätze erfasst, die die
Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung,
die Übertragung oder Verteilung über diese Netze sowie die Erbringung
anderer damit unmittelbar zusammenhängender sonstiger Leistungen beinhalten.
Als unmittelbar zusammenhängende sonstige Leistungen gelten insbesondere: |
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Im Bereich der Gaslieferungen: |
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die Gewährung des Zugangs zu Erdgasspeichern |
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die Zwischenspeicherung von Gas in Erdgasspeichern |
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das Vorhalten von Speicher- und Transportkapazitäten für Erdgas im eigenen Netz |
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die Verpachtung von Leistungssegmenten und das Transportmanagement in fremden Netzen |
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die Überwachung des Gastransports |
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die Bereitstellung von Arbeitsvolumen in Gasspeichersystemen |
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Ein- und Ausspeiseleistungen aus Gasspeichersystemen |
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Ausgleich von Mengen- und Druckschwankungen |
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Verdichterleistungen, Gastrocknung, Gasbeschaffenheitsanalysen |
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Überlassung und Wartung von Mess-, Druck-, Druckregel- und Datenübertragungsanlagen |
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Steuern von Gasflüssen in eigenen und fremden Netzen |
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Überwachung, Revision und Wartung fremder Netze und Pipelines |
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