FG Köln - Urteil vom 11.08.2016
13 K 3610/12
Normen:
SGB XII § 53; UStG § 4 Nr. 16 S. 1k;
Fundstellen:
BB 2016, 2646

Ssteuerfreiheit von Umsätzen als Subunternehmer im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe und Betreuung von geistig behinderten Menschen

FG Köln, Urteil vom 11.08.2016 - Aktenzeichen 13 K 3610/12

DRsp Nr. 2016/17351

Ssteuerfreiheit von Umsätzen als Subunternehmer im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe und Betreuung von geistig behinderten Menschen

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. November 2012 wird geändert und die Umsatzsteuer auf 0 € herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

SGB XII § 53; UStG § 4 Nr. 16 S. 1k;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen der Festsetzung der Umsatzsteuer 2010 über die Frage, ob Umsätze der Klägerin als Subunternehmerin im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe und Betreuung von geistig behinderten Menschen gem. § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG steuerfrei sind.