BFH - Urteil vom 22.07.1999
V R 74/98
Normen:
UStG (1991) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 240

Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

BFH, Urteil vom 22.07.1999 - Aktenzeichen V R 74/98

DRsp Nr. 2000/680

Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

"Zuschüsse" der öffentlichen Hand können Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, wenn der Zahlungsempfänger im Auftrag des Geldgebers eine Aufgabe aus dessen Kompetenzbereich um der versprochenen Zahlung willen übernimmt. Kein Entgelt liegt aber vor, wenn der Zuschuss lediglich der Förderung des Zuschussnehmers im allgemeinen Interesse dient und nicht Gegenwert für eine steuerbare Leistung des Zuschussnehmers an den Zuschussgeber sein soll. Hiervon ist auch auszugehen, wenn ein Verkehrsverein die Aufgaben eines städtischen Verkehrsamtes übernimmt und von der Stadt Zuschüsse erhält.

Normenkette:

UStG (1991) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein Verkehrsverein. Er verfolgt den Zweck, allgemeine Interessen der Stadt A und ihrer Einwohnerschaft wahrzunehmen; insbesondere obliegt ihm, den Fremdenverkehr und Naherholungsverkehr und sonstige dem Wohle der Bürgerschaft dienende Bestrebungen zu fördern.