I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein Verkehrsverein. Er verfolgt den Zweck, allgemeine Interessen der Stadt A und ihrer Einwohnerschaft wahrzunehmen; insbesondere obliegt ihm, den Fremdenverkehr und Naherholungsverkehr und sonstige dem Wohle der Bürgerschaft dienende Bestrebungen zu fördern.
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